Sie müssen keinen Namen und keine Kontaktdaten angeben. Über Referenz und Zugangscode bleiben Rückfragen und Antworten möglich.
Sie können sich unmittelbar an eine zuständige externe Meldestelle wenden. Eine vorherige interne Meldung ist nicht erforderlich.
Externe Meldestelle
Repressalien sind verboten. Gesetzlicher Schutz hängt unter anderem davon ab, dass Sie hinreichenden Grund haben, die Informationen für wahr und vom Gesetz erfasst zu halten.
Beschreiben Sie relevante Tatsachen möglichst genau. Vermeiden Sie unnötige personenbezogene Daten; prüfen Sie auch Dateinamen, Dokumentinhalte und Metadaten auf Hinweise zu Ihrer Identität.
Der Eingang wird bestätigt. Eine Rückmeldung erfolgt grundsätzlich spätestens nach drei Monaten; weitere Informationen können über das geschützte Postfach angefragt werden.
Für eine Meldung benötigen Sie kein Benutzerkonto. Bewahren Sie Referenz und Zugangscode auf und prüfen Sie Ihr Postfach regelmäßig.